Wichtige Mitteilung an unsere Kunden vom 01.01.2002!


       Impressum TDG Pflichtangaben !!

       Die seit 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6
       TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften.
       Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen,
       von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende
       Rechtsverstöße lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen.
       Dies verleitet leider zunehmend einige "schwarze Schafe" dazu,
       Serienabmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen oder gezielt als Mittel
       zur Behinderung von Mitbewerbern zu verwenden. Gleichzeitig stellt ein
       vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit
       dar. Wer das versäumt, riskiert eine Abmahnung.

           
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