| Impressum
TDG Pflichtangaben !!
Die seit 2002 verschärfte
Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß §
6
TDG gehört sicher derzeit
zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften.
Wer sich nicht an die gesetzlichen
Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen,
von Konkurrenten oder Abmahnvereinen
abgemahnt zu werden. Entsprechende
Rechtsverstöße lassen
sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen.
Dies verleitet leider zunehmend
einige "schwarze Schafe" dazu,
Serienabmahnungen als Einnahmequelle
zu missbrauchen oder gezielt als Mittel
zur Behinderung von Mitbewerbern
zu verwenden. Gleichzeitig stellt ein
vorsätzlicher oder fahrlässiger
Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit
dar. Wer das versäumt,
riskiert eine Abmahnung.
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