| Aktualisierungsauftrag oder Selbsteinbau
für
die Datenschutzerklärung
Haben Sie
auch eine wasserdichte Datenschutzerklärung?
Nach § 4 Abs. 1 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) müssen
Sie die Besucher Ihrer Seiten über den Datenschutz aufklären
– auch dann, wenn Sie dort keine personenbezogenen Daten erheben.
Wer das versäumt, riskiert eine Abmahnung.
Die Folge:
Immer mehr Verbraucherschützer, aber auch immer mehr Anwälte
und Abmahnvereine machen gezielt Jagd auf Internet-Seiten, in denen
die Datenschutzerklärung vergessen wurde oder mangelhaft ist.
Wir bauen
Ihnen das gern in Ihre Homepage ein oder wir schicken Ihnen ein
Mustertext zum Selbsteinbau kostenfrei zu!
Sehr geehrter
Herr Brause,
hiermit
beauftrage ich Sie, entsprechend den Anforderungen, nach § 4 Abs.
1
Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG), die Datenschutzerklärung in
unsere Homepage
mit aufzunehmen oder senden Sie uns den Mustertext kostenfrei zum Selbsteinbau in unsere Homepage auf folgende Email.
Bitte erledigen Sie den Einbau des neuen Textes für die Datenschutzerklärung. Die einmalige
Gebühr für die Aktualisierung des Webauftrittes in Höhe
von 25,00 Euro zuzüglich 19% MwSt können Sie per Lastschrift
von meinem unten angegebenen Bankkonto einziehen.
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