Aktualisierungsauftrag oder Selbsteinbau für die Datenschutzerklärung

 

 

 

Haben Sie auch eine wasserdichte Datenschutzerklärung?
Nach § 4 Abs. 1 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) müssen Sie die Besucher Ihrer Seiten über den Datenschutz aufklären – auch dann, wenn Sie dort keine personenbezogenen Daten erheben. Wer das versäumt, riskiert eine Abmahnung.

Die Folge: Immer mehr Verbraucherschützer, aber auch immer mehr Anwälte und Abmahnvereine machen gezielt Jagd auf Internet-Seiten, in denen die Datenschutzerklärung vergessen wurde oder mangelhaft ist.

Wir bauen Ihnen das gern in Ihre Homepage ein oder wir schicken Ihnen ein
Mustertext zum Selbsteinbau kostenfrei zu!

 

Sehr geehrter Herr Brause,

hiermit beauftrage ich Sie, entsprechend den Anforderungen, nach § 4 Abs. 1
Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG), die Datenschutzerklärung in unsere Homepage
mit aufzunehmen oder senden Sie uns den Mustertext kostenfrei zum Selbsteinbau in unsere Homepage auf folgende Email.

Email für die Zusendung
des Mustertextes:

 

Kundennummer:
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Ort:
Email:
Telefon:
Telefax:
URL:

 

Bitte erledigen Sie den Einbau des neuen Textes für die Datenschutzerklärung. Die einmalige Gebühr für die Aktualisierung des Webauftrittes in Höhe von 25,00 Euro zuzüglich 19% MwSt können Sie per Lastschrift von meinem unten angegebenen Bankkonto einziehen.

Bankinstitut:
KontoNr.:
BLZ:

 

Datum / Unterschrift: