Aktualisierungsauftrag für das Impressum

 

 

 

Die seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß
§ 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften.
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen,
von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende
Rechtsverstöße lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen.
Dies verleitet leider zunehmend einige "schwarze Schafe" dazu, Serienabmahnungen
als Einnahmequelle zu missbrauchen oder gezielt als Mittel zur Behinderung von
Mitbewerbern zu verwenden. Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger
Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wer das versäumt, riskiert
eine Abmahnung
.

Die Folge: Immer mehr Verbraucherschützer, aber auch immer mehr Anwälte und Abmahnvereine machen gezielt Jagd auf Internet-Seiten, in denen das Impressum vergessen wurde.

Wir bauen Ihnen das gern in Ihre Homepage ein!

 

Sehr geehrter Herr Brause,

hiermit beauftrage ich Sie, unsere Internetseite entsprechend den Anforderungen,
aus dem am 21.12.2001 in Kraft getretenen Geschäftsverkehrsgesetz, zu überarbeiten. Folgende Angaben bitte ich im Impressum oder im Kontaktbereich zu ändern bzw. neu aufzunehmen.

 

Firma:
Name:
Anschrift:
PLZ:
Ort:
Email:
Telefon:
Telefax:
URL:

 

Handelsregister oder ähnliche Register:
Ust Id Nr.:
   
Nur für Freiberufler (Anwälte, Steuerberater)
Kammer:
Berufsbezeichnung:
Staat in dem die
Berufsbezeichnung erstellt wurde:
   

Die einmalige Gebühr für die Aktualisierung des Webauftrittes in Höhe von 75,00 Euro zuzüglich 16% MwSt können Sie per Lastschrift von meinem unten angegebenen Bankkonto einziehen.

Bankinstitut:
KontoNr.:
BLZ:

 

 

Datum / Unterschrift: