| Aktualisierungsauftrag
für
das Impressum
Die seit
Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter
gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der
am häufigsten missachteten Vorschriften. Wer sich nicht an die
gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten
oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende Rechtsverstöße
lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen. Dies
verleitet leider zunehmend einige "schwarze Schafe" dazu,
Serienabmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen oder gezielt als
Mittel zur Behinderung von Mitbewerbern zu verwenden. Gleichzeitig stellt
ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen §
6 TDG eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer
das versäumt, riskiert eine Abmahnung.
Die Folge:
Immer mehr Verbraucherschützer, aber auch immer mehr Anwälte
und Abmahnvereine machen gezielt Jagd auf Internet-Seiten, in denen
das Impressum vergessen wurde.
Wir bauen
Ihnen das gern in Ihre Homepage ein!
Sehr geehrter
Herr Brause,
hiermit
beauftrage ich Sie, unsere Internetseite entsprechend den Anforderungen,
aus dem am 21.12.2001 in Kraft getretenen Geschäftsverkehrsgesetz,
zu überarbeiten. Folgende Angaben bitte ich im Impressum oder im
Kontaktbereich zu ändern bzw. neu aufzunehmen.
Die einmalige
Gebühr für die Aktualisierung des Webauftrittes in Höhe
von 75,00 Euro zuzüglich 16% MwSt können Sie per Lastschrift
von meinem unten angegebenen Bankkonto einziehen.
|